Die Schwangerschaftskonfliktberatung basiert auf dem Grundgesetz und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Unsere Beratung geht davon aus, dass grundsätzlich jede Person dazu fähig ist Entscheidungen zu treffen, für die nur sie die Verantwortung übernehmen kann.
Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da.
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