Schwangerschaftskonflikt

Die Schwangerschaftskonfliktberatung basiert auf dem Grundgesetz und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Unsere Beratung geht davon aus, dass grundsätzlich jede Person dazu fähig ist Entscheidungen zu treffen, für die nur sie die Verantwortung übernehmen kann.

  • Wir nehmen Sie in Ihrer Konfliktsituation an und versuchen mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zu finden.
  • Wir möchten Sie ermutigen und nicht belehren oder bevormunden.
  • Die Beratung ist ergebnisoffen und wir respektieren Ihre Entscheidung.
  • Wenn Sie nicht wollen, brauchen Sie der Beraterin ihren Namen nicht zu nennen.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht!
  • Nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung stellen wir Ihnen auf Wunsch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein (nach § 219 StGB) aus.

Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da.

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